Kabelhorst und Schwienkuhl in einer Topographie von 1855
Großherzoglich Oldenburgische Fideicommissgüter
Erläuterungen in Klammern
„Die großherzoglich Oldenburgischen oder sogenannten Schleswig-Holsteinischen Fideicommißgüter sind mit adeligen Rechten versehene Besitzungen der vormals Holstein-Gottorfischen jüngeren Fürstenlinie oder des jetzigen großherzoglich Oldenburgischen Hauses, welches dieses Fürstenhaus unter holsteinischer Landeshoheit besitzt. (Fideikommissgüter = unveräußerlicher Familienbesitz - erst durch die Weimarer Verfassung abgeschafft) Ihr Verhältnis ist im Wesentlichen das der übrigen adligen Güter des Landes. Sie schließen sich östlich an das Amt Eutin an und erstrecken sich in nicht ganz zusammenhängende Districten in Richtung auf die Stadt Oldenburg, umgeben diese zum Theil und umfassen außerdem noch mehrere Theile des Landes Oldenburg. Von der Gränze des Fürstenthums Lübeck aus bilden westlich die Güter Grünhaus, Testorf, Güldenstein, Petersdorf, Ehlerstorf, Putlos und die Dörfer Giddendorf, Nanndorf und Rathjensdorf, und östlich die Güter Sierhagen, Kniphagen, Wahrendorf (Wahrendorf wurde erst 1865 von Großherzog Nikolaus Friedrich Peter erworben.), das Dorf Marxdorf, das Gut Hasselburg, das Amt Cismar, der Gruber See, das Gut Schwelbek, das Gebiet der Stadt Oldenburg, das Dorf Rellin und das Gut Seegalendorf die Gränzen. Abgesondert von den Haupttheilen der Güter liegen außer mehreren Theilen der Hofländereien von Kuhof (Der Kuhof lag im Osten von Oldenburg auf dem Gebiet Neuer Markt bis zum Gymnasium.) westlich an der Ostsee das Dorf Wandelwitz, östlich an der Ostsee das Dorf Sütel und südlich, umschlossen von dem Amte Cismar, dem Dorfe Bliesdorf und dem Gut Brodau, das Dorf Brenkenhagen.
Das Holstein-Gottorfische Fürstenhaus legte den Grund für zur Erwerbung dieser Besitzungen dadurch, dass es, regelmäßig im Besitz der Lübecker Bischofswürde, in der Gegend von Eutin gelegene holsteinische adlige Güter aufkaufte, welche dann bei Gelegenheit des Austausches des großfürstlichen Anteils von Holstein für Oldenburg und Delmenhorst durch andere Besitzungen vermehrt wurden. Durch das Testament des Bischofs Hans vom 20.7.1654 entstanden zunächst die sogenannten älteren Fideicommißgüter, bestehend aus den sonst adligen Gütern Lensahn, Stendorf und Mönchneversdorf. Die jüngeren Fideicommißgüter entstanden aus den ursprünglichen Domänen (Domäne = Staatsgut) des ehemaligen Holstein-Gottorfischen Amtes Oldenburg und dem damit verbundenen angekauften Gute Koselau, so wie für das Gut Redingsdorf vom Domcapitel eingetauschten Gütern Lübbersdorf und Bollbrügge nebst dem Dorfe Sütel, welche ebenfalls als Domänen dem Amte Oldenburg beigelegt wurden.
(Mit Domcapitel wird die Versammlung von hohen Geistlichen an einer Bischofkirche bezeichnet; hier geht es um den Dom zu Lübeck.)
Durch einen Vertrag vom 4. April 1769 wurden diese Besitzungen im ehemaligen Amte Oldenburg, die mittlerweile noch durch andere Besitzungen vergrößert waren, der jüngeren Holstein-Gottorfischen Linie zum Fideicommiß übertragen. Diese jüngeren Fideicommißgüter sortiren (stehen) daher unter dem Obergericht, während die älteren unter dem Landgericht stehen.
(Durch Erbstreitigkeiten schuldete die ältere Linie des Hauses Oldenburg der jüngeren 340.000 Reichstaler. Die Schulden wurden mit dem Übergang folgender Güter in den Besitz der jüngeren Linie beglichen: Koselau mit Riepsdorf, Quaal, Schwienkuhl und Kabelhorst; Sebent mit Sipsdorf; Kuhof mit Dannau, Wandelwitz und Weidehof; Kremsdorf mit Gremersdorf und Teilen von Wandelwitz; Bollbrügge und das Freidorf Sütel.)
Nutznießer der Fideicommißgüter ist der jedesmalige Großherzog von Oldenburg. Die oberste Direction der gutsherrlichen Angelegenheiten in den Fideicommißgütern wird von dem Regierungspräsidenten in Eutin ausgeübt, die eigentliche öconomische Verwaltung der Güter durch die Großherzogliche Administration der Fideicommißgüter in Eutin. Die Gerichtsbarkeit wird wie in den übrigen adligen Gütern des Landes durch einen Gerichtshalter ausgeübt, und zwar wird das Gericht in dem Gerichtshause oder dem sogenannten Amt in der Nähe des Dorfes Lensahn gehalten.(Das ehemalige Amtshaus am Mühlenteich) Das Hebungswesen (eine Art Finanzamt) und das niedere Polizeiwesen liegt einem Oberinspector ob, der gegenwärtig auf dem Lensahnerhof seinen Wohnsitz hat und zugleich als Inspector für Güldenstein und Mannhagen fungiert. Ein großherzoglicher Bauinspector für die Güter wohnt zu Schönwalde und ein Oberförster zu Lensahn. Der Oberinspector fungiert zugleich als Gerichtsbeisitzer.
(Im Zuge einer großangelegten Verwaltungsreform wurde 1855 das Oberinspektorat der älteren mit dem der jüngeren Fideikommissgüter vereinigt und nach Lensahn verlegt. Die Gerichtshoheit der Gutsherren über die Gutsangehörigen entfiel mit dem Anschluss Schleswig-Holsteins an Preußen 1867. Zuständig war danach das Amtsgericht in Oldenburg.)
Das Areal der Fideicommißgüter beträgt ca. 2 3/4 Quadrat Meilen (1 Quadrat Meile entspricht 56,746 km2.) Sie erstrecken sich durch die Mitte Wagriens über die höchste Hügelkette des ganzen Herzogtums und enthalten einen größtenteils vorzüglichen Boden und bedeutenden Waldreichtum. Der Umfang der Forsten in 48 Gehegen beträgt 3910 Tonnen 193 Q.R. (Steuertonne von 1813 = 8 Scheffel zu 30 Quadratruten = 5466,1 m2 , 1 Quadratrute = 21,023 m2.) Das gesamte Areal der Güter wird auf 31595 Tonnen à 240 Q.R. angegeben. Die Pfugzahl der älteren Fideicommißgüter beträgt 84, die der jüngeren 50½ Pfl., zusammen 134½ Pfl. Ordinaire Contribution entrichten die Fideicommißgüter nicht, die jüngeren auch keine außerordentliche und keine Landessteuer, weshalb letztere auch zu keinem Steuerwert angesetzt sind. Volkszahl: 7423 Einw. ...
(Mit „Pflug“ bezeichnet man seit dem Mittelalter die Berechnungseinheit für die Landessteuer. „Ploog“ als Landmaß bezeichnet eine Fläche Landes, zu deren Bearbeitung ein Pflug mit vollem Gespann nötig ist; er ist wegen der unterschiedlichen Güte des Bodens unterschiedlich groß. Nach Pflügen wurde früher eine außergewöhnliche Steuer erhoben; in den Städten wurde sie nach der Anzahl der Häuser festgesetzt und „Steenploog“ genannt.
Contribution ist eine seit 1712 bestehende zusätzliche Landessteuer in den Herzogtümern.
Eine außerordentliche Contribution ist eine außerordentliche Steuer zur Ausrüstung der dänischen Seemacht seit 1798.)
Die Erben des verstorbenen Großherzogs von Oldenburg (Paul Friedrich August 1783 – 1853) besitzen außerdem in Holstein noch, jedoch nur mit den Rechten eines holsteinischen Gutsbesitzers, die beiden zum Oldenburger Güterdistrict gehörigen adligen Güter Güldenstein (711 Einwohner) und Mannhagen (276 Einwohner).
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Forstwegekarte von 1856
Kabelhorst
Dorf am Wege von Oldenburg nach Cismar im Gute Koselau, Kirchspiel Lensahn, Schuldistrikt Schwienkuhl; enthält 3 Vollhufen (Sandbekshufe, Arbkoppelhufe und Grevenbachshufe), 1 Großbödnerstelle, 8 Kleinbödnerstellen (Bödner sind Eigentümer und keine Pächter.), 21 kleine Parzellen (Damit sind die „Kohlhöfe“, die Gemüsegärten gemeint.) und 6 Landinstenstellen. Volkszahl: 282, worunter 1 Krüger, 1 Schmied und mehrere Handwerker. Der Boden ist lehmig und fruchtbar. Einzelne Ländereien heißen Bülksollskoppel, Kornhöfe, Hohenholzkoppel, Wulfskoppel, Alten-Kabelhorst (gegen Süden), Gützkamp, Wulfberg, Steinberg, Gützenwiese. Das Kabelhorster Moor, früher eine Fischteich von 100 Tonnen, ist in Parzellen zerlegt, die den Untergehörigem in Kabelhorst und Manhagen in Pacht gegeben sind. Durch die Feldmark fließen der Grevenbach, der von Rüting kommt und sich in den Schwienkuhler Teich ergießt, und der Driftbach, der aus dem Kabelhorster Moor in den Schwienkuhler Teich abfließt. Zwei kleine Hölzungen heißen Buschkoppel und Achterhof. – Kabelhorst wurde 1434 von M. von Gherwitz an das Kloster in Cismar verkauft.(Sie müssen sich registrieren, um Bilder oder andere Dateianhänge sehen zu können.)
Schwienkuhl (vormals Swinkuhlen)
Dorf im Gute Koselau, Kirchspiel Lensahn; enthält 5 Vollhufen, 2 Halbhufen, 7 herrschaftliche und 7 Eigentumskaten. Einzelne ausgebaute Katen heißen nördlich Masselberg (vormals Breitensteg), 1 Kate mit einer Holzvogtswohnung und Instenwohnung und 4 Tonnen Land; nördlich Koppelkamp, 1 Kate mit 2 Instenwohnungen und 4 Tonnen Land; östlich Windberg, 2 Bödnerstellen mit 4 Tonnen Land, und ebenfalls östlich Sacksoll, 1 Haus mit 2 Instenwohnungen und 4 Tonnen Land. Die Hufen im Dorfe heißen Hohenholzhufe, Lührkampshufe, Sorgenkampshufe, Eichkampshufe und Südlandshufe, die beiden Halbhufen Hohlenbachshufe und Sacksollshufe.Schule nahe östlich vom Dorfe an der Kabelhorster Scheide mit Kabelhorst gemeinschaftlich (130 Kinder); Industrieschule für Mädchen (36 Kinder). 1 Wirtshaus.
(Die Industrieschulen wurden von Herzog Peter Friedrich Ludwig (1755-1829) eingerichtet. Es gab solche Schulen in Lensahn, Beschendorf, Manhagen, Schwienkuhl und Damlos. Die Mädchen wurden durch eine Fachkraft im Nähen, Stricken, Spinnen und Weben, in der Selbstanfertigung von Stoffen, Strümpfen, Hemden und einfacher Kleidung unterrichtet. Diese Schulen nahmen bereits Kinder im Alter von 5 Jahren auf. Die Industrieschulen waren sehr erfolgreich. Schulgeld wurde nicht erhoben. S. auch den Beitrag über „Industrieschulen im Amt Lensahn“ im Forum von sandermielke.de)
Volkszahl 1855 274, worunter einige Handwerker. Der Boden ist mehrenteils gut, ein kleiner Teil aber nur von mittelmäßiger Art. Einzelne Ländereien heißen Dreminskoppel, Scharfenkrug, Burbrügge, Parrlandskoppel, Walkerdiekskoppel, Wriedsoll, Bohnhof, Wahrenberg, Lührsholz, Lührskamp, Schaar, Kornhof, Oldenburgkamp, Grauenstein, Endenbruch, Hinternhof und Hohenbek. Eine gutsherrliche Hölzung westlich vom Dorfe heißt Masselberger Busch. Südlich unmittelbar am Dorfe liegt der sehr bedeutende Schwienkuhler Teich, welcher zum Hofe Koselau gehört und in den Koselauer Mühlenteich durch einen Bach abfließt, in welchen letzteren sich noch ein vom Windberg herkommender Bach ergießt; im Teich liegt eine Insel Warder genannt.
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Nach Schwienkuhl nannte sich ein adliges Geschlecht von Swinkuhlen, welches zu den auch auf Koselau und in der Umgebung angesessenen von Qualen gehörte. Später war hier eine Burg der Familie. Wahrscheinlich lag die Burg auf dem Warder im Teich; Spuren sind dort jedoch nicht mehr.“
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Zeichnung Hinrich Scheef
Literatur
Schröder, Johannes von und Hermann Biernatzki, Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck. Oldenburg 1855
Stock, Uwe. Kabelhorst und Schwienkuhl gestern und heute. Kabelhorst 2005.
Uwe Stock
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Auguste Hansen mit Kindern vor der Schmiede in Kabelhorst 1910
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Zeichnung für die Meisterprüfung von Hufschmied Johannes Wilhelm Leopold Hansen (*22.4.1865 in Schönwalde) Schmied in Kabelhorst
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Familie August Bubelach vor der Sandblöckenshufe in Kabelhorst