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Von Macadamisierung und Wegegeldhebestellen
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Vossgraben
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Von Macadamisierung und Wegegeldhebestellen

Der Bau der Chausseen im 19. Jahrhundert


Bis weit in das 19. Jahrhundert waren die schlechten Straßenverhältnisse für ganz Wagrien von großem Nachteil. Eine Möglichkeit diese Situation zu verbessern ergab sich, als der schottische Straßenbauingenieur John London Mac Adam (1757-1836) die gewalzte Steinschlagstraße erfand und erfolgreich einsetzte. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht von der neuen Straßenbaumethode in Europa und erreichte auch unsere Region. Aus einem „Unterthänigen Bericht der Hochfürstlich-Lübeckschen Rente-Kammer und Herzoglich Schleswig-Holsteinischen Fidei-Commiß-Administration zu Eutin“ vom 2. Juni 1826 geht hervor, dass die Erfindung des Schotten Mac Adam sofort aufgenommen und ausprobiert wurde. Um zu genauen Ergebnissen zu kommen, wurde bei Eutin und zwischen Schönwalde und Halendorf Versuchsstrecken angelegt. Die Berichterstatter empfehlen den Chausseebau nach der neuen Methode, obwohl „der Herrschaftlichen Casse eine solche Wegestrecke mindestens zwey mal so hoch als ein gewöhnliches Steinpflaster zu stehen“ kommt. Die lange Haltbarkeit der Chaussee rechtfertige aber die hohen Erstellungskosten. („... und wenn ein solcher Weg 2 bis 3 mal so lange, als ein gepflasterter Weg aushalten würde, so würde das Missverhältnis der Kosten reichlich ausgeglichen werden.“) Die Verfasser des Berichtes weisen weiterhin auf die Notwendigkeit der Einstellung von „Chausseeaufsehern“ hin, weil die Chaussee ständig gepflegt werden müsse, wenn sie lange halten solle. Die Erhebung eines „mäßigen Weggeldes“ könne „die Anlage fruchtbringend machen .... und sehr wahrscheinlich den Aufwand verzinsen.“ Der Bau der Chaussee würde nicht nur den Gütern des Großherzogs durch die Anbindung an den Hafen in Neustadt und die Verdreifachung der Transportleistung bei gleicher Gespannkraft wirtschaftliche Vorteile bringen, sondern könne zugleich auch als willkommene Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die „Untergehörigen der Fidei-Commiß-Güter“ dienen.
In Schleswig-Holstein wurde 1830 mit dem Bau einer Chaussee von Altona nach Kiel begonnen und im selben Jahr genehmigte der Erbgroßherzog Paul Friedrich August (1829-1853) mit folgendem Schreiben den Bau einer Chaussee von Eutin nach Oldenburg.

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"Resolution ... die Wege Anlage von Eutin über Lensahn nach Oldenburg in Wagrien betreffend."


Der genaue Verlauf dieser Chaussee wurde nach längeren Diskussionen in einer umfangreichen Karte von ca. 1832 festgelegt.

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Trasse der Chaussee bei Schönwalde


Nach dem Erfinder wurde das Straßenbauverfahren Macadamisierung genannt. Dabei wurden mehrere Lagen Steinschotter durch eingeschlämmten Sand gebunden und danach festgewalzt. Die Arbeiter wurden mit dem Spalten und Schlagen von Steinen beschäftigt. Grand und Kies wurden aus Gruben in der Umgebung von den wegepflichtigen Hufnern herangefahren. An der Straße von Eutin nach Lensahn lassen sich noch heute diese Grandgruben nachweisen.
Aus einem Schreiben vom 12.12.1846 geht hervor, dass insgesamt 50 Arbeiter beim Chausseebau in der Gegend von Lensahn beschäftigt waren. Weitere 12 Arbeiter fanden mit dem Ausbrechen des Materials Beschäftigung.
1844 beschränkte der Großherzog die Breite der Steinbahn auf 12 Fuß. Zusammen mit Fußweg, Sommerweg und Gräben auf beiden Seiten ergab sich eine Gesamtbreite der Chaussee von 43 Fuß.

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Insgesamt dauerte der Bau der Chaussee von Eutin nach Lensahn vom Beginn der Planung bis zur Eröffnung der Wegegeldhebestelle in Lensahn 18 Jahre.
Die Benutzer der Chaussee mussten sich über die Zahlung eines genau festgelegten Chausseegeldes an der Finanzierung beteiligen. Der Chausseegeldtarif wurde am 19.1.1844 vom dänischen König Christian in folgendem Patent festgelegt:

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Tarif von 1842

Der Chausseebau war 1860 beendet. Lensahn war mit Eutin, Oldenburg und Neustadt durch Chausseen verbunden. Die Chausseegeldhebestellen befanden sich in Schönwalde (Eröffnung 1.1.1843), Lensahn (1.4.1848), Lübbersdorf (1857) und Beschendorf (1860). Sie wurden für einen bestimmten Zeitraum verpachtet. Im Archiv der Gemeinde Lensahn sind noch mehrere Pachtverträge („Bedingungen unter denen die Wegegeldhebestellen auf der Eutin-Oldenburger Chaussee verpachtet werden.“) vorhanden. In einer umfangreichen „Dienstinstruktion für den Wegegeldeinnehmer in der Oldenburger Landstraße No. I“ werden alle Dienstobliegenheiten genau geregelt.

Einnahmen an der Chausseegeldhebestelle Lübbersdorf:
1854 485 Taler 33 ½ Schilling
1858 428 Taler 8 ¼ Schilling
1859 439 Taler 27 ½ Schilling
1860 445 Taler 45 ¾ Schilling
1862 370 Taler
1882 850,00 Mark
1883 1092,89 Mark
1885 1077,27 Mark
1886 884,20 Mark
1901 600 Mark

(Anmerkung: bis 1864 gehörte Schleswig-Holstein zu Dänemark. Die Währungseinheit war der Reichsbanktaler. Im Deutschen Reich von 1871 galt die Mark.)

Aus einem Schreiben vom 9.9.1861 geht hervor, dass die Pacht bei Durchschnittseinnahmen von 446 Talern und 29 Schilling pro Jahr 370 Taler betrug. Der Wegegeldeinnehmer erhielt die Differenz als Gehalt.

Für einen längeren Zeitraum kam es zu keinem weiteren Chausseebau. Erst 1898 wurde die Chaussee nach Cismar und Grube gebaut.
1896 begann die Planung der Chaussee nach Kaköhl, weil die Straße dem hohen Verkehrsaufkommen zum Bahnhof in Lensahn (eröffnet 1881) nicht mehr gewachsen war. Aber erst 1908 verständigten sich die beteiligten Güter, der Kreis Oldenburg und die Provinz Schleswig-Holstein auf den Ausbau. Am 21.10.1909 wurde die neue Chaussee abgenommen.
Die Überlegungen zur Übergabe der Großherzoglichen Chausseen an die Provinz begannen 1880, aber der Übernahmeantrag wurde erst am 1898 gestellt. Der Grund dafür war, dass die Chausseesteuer jetzt in der Provinzialsteuer enthalten war - die Fideikommissgüter mussten also auch für ihre eigenen Straßen Steuern bezahlen. Vorher waren die Güter von der Chausseesteuer befreit, weil die Chausseen auf eigene Kosten gebaut und unterhalten wurden. Bei den Übergabeverhandlungen legte die großherzogliche Administration größten Wert auf den „Erhalt der Verschönerungen“ - damit waren besonders die Chausseebäume gemeint.

Die großherzoglichen Chausseen wurden am 1.4.1905 nach langen Verhandlungen an die Provinz Schleswig-Holstein übergeben. Nur die Strecke Lensahn-Beschendorf-Neustadt blieb ausgenommen, weil die Provinz sie wegen des schlechten Zustands nicht übernehmen und die Güteradministration den geforderten Ausbau nicht bezahlen wollte. So kam es, dass noch in den 1920er Jahren in Beschendorf Chausseegeld erhoben wurde.

Uwe Stock

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Bericht über schlechte Wegeverhältnisse 1824


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Trasse von Eutin nach Kasseedorf 1832


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Ehemalige Wegegeldhebestelle in Lensahn


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Ehemalige Wegegeldhebestelle in Schönwalde

09.01.2010 11:49
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