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NS-Diktatur im Spiegel der Lensahner Polizeiakten
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Vossgraben
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NS-Diktatur im Spiegel der Lensahner Polizeiakten

„Es ist nicht ratsam, die Presse über die Tätigkeit
der Staatspolizei zu unterrichten“

Lensahner Polizeiakten 1933 – 1943


Im Archiv der Gemeinde Lensahn sind umfangreiche Reste von Polizeiakten aus den Jahren 1933 bis 1943 vorhanden, die fast alle als vertraulich oder geheim eingestuft sind. Für die Jahre ab 1938 liegen nur geringe Restbestände vor. Bei fast allen Schreiben handelt es sich um Anweisungen aus Berlin, die auf dem Dienstweg über den Landrat des Kreises Oldenburg an die Gemeinde Lensahn gelangten.

Bereits am 1. Februar 1933 – zwei Tage nach der Machtübernahme – wird folgender Funkspruch vom Landratsamt durchgegeben: "KPD plant Umsturz über Generalstreik. Alle Versammlungen der KPD und ihrer Hilf- und Nebenorganisationen unter freiem Himmel verbieten und mit allen polizeilichen Machtmitteln verhindern. Alle anderen öffentlichen Versammlungen der KPD überwachen. Sofortige Auflösung bei Aufforderung zum Streik oder bei Aufforderung zu sonstiger hochverräterischer Betätigung. Geschlossene Versammlungen polizeilich überprüfen und gegebenenfalls ebenso behandeln."

Kurz danach wird das Versammlungsverbot für Verbände, „die hinter der Regierung der nationalen Erhebung stehen“ aufgehoben. Die Polizei übernimmt den Schutz der Unterkünfte nationaler Organisationen (SA und Stahlhelm) und zieht ihre Spitzel aus diesen Organisationen zurück.

Eine Fülle von Erlassen befasst sich mit dem Kampf gegen die KPD. Es wird vor Sprengstoffanschlägen, Attentaten, Zersetzungsarbeit durch Unterwanderung nationaler Verbände und der Gründung von Tarnorganisationen („Gesangvereine etc.“, Arbeitersportvereine) gewarnt. KPD-Funktionäre werden namentlich per Haftbefehl gesucht. Hörer von Radio Moskau sind in Schutzhaft zu nehmen und dann ins Konzentrationslager zu überweisen, „kommunistisch eingestellten Gastwirten“ geht es ähnlich, außerdem werden ihre Betriebe geschlossen und die Radios beschlagnahmt.

Der Kampf gegen die KPD im Untergrund lässt sich in den vorhandenen Akten mit abnehmender Intensität bis 1936 verfolgen. Es wird weiterhin vor Sabotageakten, Propaganda, Fälscheraktivitäten und vor dem Wiederaufbau der KPD-Organisation gewarnt.

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Vogelschießen in Oldenburg 1935 - die Wahlwerbung für die KPD ist noch zu erkennen


Auch die seit Mai 1933 erfolgte Auflösung von Gewerkschaften und Parteien lässt sich in den Polizeiakten verfolgen. Es wird zunächst ein „Pfleger“ für das beschlagnahmte Vermögen der Gewerkschaften eingesetzt., dann übernimmt der Führer der Deutschen Arbeitsfront die Verwaltung „der beschlagnahmten Wirtschaftsbetriebe und Einrichtungen der SPD, Reichsbanner und Gewerkschaften“. Die Aktien der sozialdemokratischen Konzentration-AG werden vom preußischen Staat beschlagnahmt. Versammlungen und Druckschriften der SPD werden verboten und sämtliche Mitglieder der SPD von allen Ämtern ausgeschlossen. Für „Ruhe“ in den Behörden sorgt der „Miesmachererlass“: „Beamte, Angestellt und Arbeiter, die Unzufriedenheit an getroffenen Maßnahme äußern, sofort melden.“

Zur Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols bei diesen Aktionen werden Eigenmächtigkeiten der SA und der HJ nicht geduldet. Sie dürfen keine „Beschlagnahmen und Durchsuchungen“ durchführen und sich polizeiliche Befugnisse anmaßen.

Die Ermordung der SA-Führung am 30.6.1934 („Röhmputsch“) aus Angst vor Röhms machtpolitischen Ambitionen und besonders vor der von ihm geplanten Verschmelzung von SA und Reichswehr, findet auch ihren Niederschlag in den Akten. Mit einem Fernschreiben des Chefs des Stabes der obersten SA-Führung, Lutze, vom 2. 7. 1934 werden alle Polizeidienststellen über die Entmachtung der SA informiert. Die SA wird in den Urlaub geschickt. „Die Teilnahme von geschlossenen SA-Einheiten in Zivil oder Dienstanzug bei Kundgebungen aller Art während der Urlaubszeit ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung ...durch die von mir kommissarisch beauftragten Führer gestattet. ... Es ist schleunigst Sorge zu tragen, dass die Ehrendolche durch Abschleifen des Namens des Verräters an unserem Führer Adolf Hitler gereinigt werden. Diese Dolche können als Dienstdolche von der SS weitergetragen werden.“

Ab 1934 befassen sich viele Schriftstücke mit dem Kampf des NS-Staates gegen die „Bekennende Kirche“. Dieser Kampf sollte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, denn „Veröffentlichungen über die derzeitigen Verhältnisse der evangelischen Kirche in Deutschland in Kirchen, Zeitungen, Gemeindeblättern, Wochenblättern und Zeitschriften sind verboten.“ Gegen die seit 1930/31 bestehende Glaubensrichtung der „Deutschen Christen“, die sich als Vertreter der nationalsozialistischen Christentumsauffassung betrachteten und die seit 1933 die schleswig-holsteinische Landeskirche und auch die Probstei Oldenburg dominierten, formierte sich ab 1934 die „Bekennende Kirche“. Die Spaltung der evangelischen Kirche wurde trotz verschiedener Einigungsversuche mit der ersten schleswig-holsteinischen Bekenntnissynode vom Juli 1935 in Kiel vollzogen. (Lange, Ulrich Hrsg. Geschichte Schleswig-Holsteins. Neumünster 1996, S. 574)

Der lange, aber letztlich vergebliche Kampf gegen die „Bekennende Kirche“ beginnt mit einem Schreiben der Gestapo vom 17. 8. 1934:

„Am Sonntag, den 12. August 1934 wurde von verschiedenen Geistlichen, die der sogenannten „Bekenntnisfront“ angehören, eine Erklärung von der Kanzel verlesen, die sich in schärfstem Tone gegen die Reichskirchenregierung der deutschen evangelischen Kirche richtet, jedoch auch geeignet ist, als Angriff gegen die Reichsregierung angesehen zu werden, zumal wenn man den Zeitpunkt der Verlesung kurz vor der Volksabstimmung in Betracht zieht. Die Erklärung gipfelte allerorts in dem Satz: „Gehorsam gegen dieses Regiment ist Ungehorsam gegen Gott.“
(Gemeint ist hier die Volksabstimmung im August 1934 über die Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten durch den „Führer und Reichskanzler Adolf Hitler“ nach dem Tod des Reichspräsidenten Hindenburg.)

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Führerkult in der Ostholsteinischen Zeitung vor der Volksabstimmung

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Schaufenstergestaltung in einem Lensahner Kaufhaus


Ich ersuche um genaue Feststellung, welche Geistlichen vorstehende Erklärung verlesen haben. Durch Vernehmung ist festzustellen, wer jeweils den Auftrag zur Verlesung gegeben hat. Weitere Maßnahmen werden bis nach der Volksabstimmung vom 19. ds. Mts. zurückgestellt.

Ich ersuche um eiligste Behandlung und Bericht, möglichst bis 20. ds. Mts. Weitere Anordnungen folgen. Fehlanzeige erforderlich.“

In den folgenden Jahren wird versucht, die Pastoren der „Bekennenden Kirche“ durch Redeverbote mundtot zu machen und die „religiösen Veranstaltungen“ auf Kirchengebäude zu beschränken, um dadurch zu verhindern, dass eine breitere Öffentlichkeit informiert wird. Es bleibt fraglich, ob das „Verbot von Aussprachen nach religiösen Versammlungen“ überhaupt durchgesetzt werden konnte.

Im März 1935 soll die „die Verlesung einer Kanzelabkündigung“ der „sogenannten Bekenntnissynode“ verhindert werden. „Ich verbiete daher die Bekanntgabe, ersuche sie mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern und bei Zuwiderhandlungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Eine Störung des Gottesdienstes ist zu vermeiden.“ Der Lensahner Pastor Jenssen muss eine Verpflichtung unterschreiben. „Ich verpflichte mich hierdurch, am Heldengedenktag sowie an allen übrigen Gottesdiensten und auch sonst die von der sogenannten Bekenntnissynode ... angeordnete Kanzelabkündigung nicht bekannt zu geben noch sonst in irgend einer Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.“

Die Verfolgung der Juden ist in den Polizeiakten nur unvollständig dokumentiert, da ab 1938 nur noch sehr wenige Akten vorhanden sind. Namentlich genannte Juden (darunter z.B. Martin Buber) erhalten Rede- und Publikationsverbot. Von den 23 vorhandenen Aktenstücken befassen sich allein 13 mit Redeverboten für Juden. Die Polizei wird angewiesen, Klebezettel mit der Aufschrift „Juden sind unerwünscht“ auf Wegweisern zu entfernen und aus Angst vor negativer Berichterstattung in ausländischen Zeitungen muss verhindert werden, dass judenfeindliche Plakate fotografiert werden. 1935 ergeht eine „Anordnung des Führers“, dass „Einzelaktionen gegen Juden zu unterbleiben haben“. Ab 1936 wird den Juden keine öffentliche Fürsorge mehr gewährt.

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" ... Erzeugnisse jüdischer Schmierfinken. Hinaus damit; sie sind Gift für unsere Jugend!"


Hinweise auf Konzentrationslager finden sich nur in wenigen Dokumenten. Am 5. 1. 1940 teilt die Kommandantur des Konzentrationslagers Sachsenhausen mit, dass Schutzhäftlinge bei der „Festnahme ... keinerlei Kleidungsstücke, Decken pp. mitnehmen“ dürfen, da man keinen Platz habe und „weiterhin große Gefahr besteht, Ungeziefer alle Art in Lager zu schleppen ...“

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Auf dem Dienstweg: Schreiben KZ Sachsenhausen


In einem vertraulichen Erlass „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch Polizei - bei Konkubinat“ vom 11. 11. 1941 sind unverheiratete Paare, „bei denen ein Ehehindernis auf Grund des Ehegesundheitsgesetzes festgestellt ist“ zu vernehmen. „Hierbei ist ihnen zu eröffnen, dass sie sich zu trennen und jeglichen Geschlechtsverkehr miteinander zu unterlassen haben, andernfalls ihre Einweisung in ein Konzentrationslager auf unbestimmte Zeit erfolgt.“

Uwe Stock

19.01.2010 12:04
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