Zur Geschichte der Volksschule Schwienkuhl bis 1900
Die Ursprünge der ländlichen Volksschulen liegen im Dunkeln; ihre sehr bescheidenen Anfänge sind vermutlich in dem mit der Kirchenordnung von 1542 vorgeschriebenen Katechismusunterricht zu suchen. Einen anderen Unterricht gab es auf dem Lande nicht. Erst als Ende des 17. Jahrhunderts die Konfirmation mit vorgeschriebener Prüfung in Christentum und Lesen eingeführt wurde, kam es zu einer leichten Verbesserung durch die Verpflichtung der Kinder des Kirchspiels am „Unterricht“ im Kirchdorf teilzunehmen. Somit befand sich im 17. Jahrhundert die einzige „Schule“ des Kirchspiels in Lensahn. Die Schulen in Beschendorf, Schwienkuhl, Manhagen, Petersdorf und Damlos entstanden später. In Schwienkuhl wird es am Ende des 17. Jahrhunderts bereits eine Schule gegeben haben, denn im Amtsvermögensbuch von 1694 wird Hans Welling als Lehrer in Schwienkuhl erwähnt.
Handwerker und ehemalige Soldaten als Lehrer
Am Anfang des 18. Jahrhunderts war Hinrich Hagemann für ein Jahr Lehrer in Schwienkuhl. Hagemann hatte viele Jahre als „Musquetier, Gefreyter, Corporal, Sergeant 11 Jahr, als Lieutenant 5 Jahr“ beim Militär gedient. Danach gab er den Militärdienst zunächst auf und wurde u. a. Gerichtsschreiber. „Endlich aber wieder in Königlich Dänische Dienste getreten und als Quartiermeister gedient 7 Jahr. Worauf er endlich die Krieges-Exercitia fahren lassen und sich mit Gott entschlossen, die Jugend in Christianismo zu exercieren.“ Nach 11 Jahren in Siggen und Alt-Ratjensdorf kam er nach Schwienkuhl, „worinnen die Kinder von Damlos, Swienkuhl und Cabelhorst erzogen werden sollten“. Nach nur einem Jahr in Schwienkuhl starb Hinrich Hagemann am 2. Dezember 1719 und wurde in Lensahn „mit christlicher Ceremonis begraben. Hat gelebet ins 63. Jahr, im Ehestand bey nahe 41 Jahr, zu Kriegsdiensten 26 Jahr, zu Schuldiensten 12 Jahr.“
Es war damals durchaus üblich, dass ehemalige Soldaten und Handwerker Dorfschullehrer wurden. Nur die wenigsten Lehrer hatten eine qualifizierte Ausbildung. Die Besoldung war so schlecht, dass die Lehrkräfte zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung zum Teil während des Unterrichts (!) gezwungen waren. Erst am Ende des 18. Jahrhunderts erfolgte die Ausbildung der Lehrer in den Lehrerseminaren in Kiel (1781) und Tondern (1786). Das Kieler Seminar wurde 1839 nach Segeberg verlegt.
Wie geringfügig die Lehrerbesoldung war, geht aus einem Schreiben von 1773 hervor:
„Aus Hochfürstl. Bischöfl. Kammer habe ich jährlich zu genießen 18 Thaler und 8 Faden Holz zu 6 Fuß hoch und breit (ungefähr 16 Raummeter), 640 Quadratruthen zur Weide für die Kuh (ungefähr 13 500 m2). Auf die gemeine Weide habe ich Weidefreiheit 1 Schwein, 1 Schaff, 1 Ganz. Das sogenannt Einspringel-Geldt von ein Kind zum ersten Mal in der Schule kommt, 2 ß (=Schilling;1 Mark hatte 16, ein Taler 48 Schillinge). Weihnachten geben diejenigen Haus-Wirthe, die Kinder in der Schule haben, 1 Brodt und ein Gansflick (geräucherte Gänsebrust) Die übrigen Einwohner geben für jedes Kind 2 ß zur Weihnachtengabe.“
Um „beständigen Streit und Zank“ zwischen der Dorfbevölkerung und dem Schulmeister zu vermeiden, wurde ab 1766 die „Dorfschaft“ an der Wahl des Lehrers beteiligt. „Es bleibet inzwischen unverwehret, Leute, die Handwerken treiben, zu Dorfschulmeistern zu praesentieren und zu setzen, jedoch sollen alle Professiones (=Berufe), die mit einem Verwohr (=Unordnung) und Lerm verknüpfet sind, als Schmiede, Leinweber, Drechsler und dergleichen von Schuldiensten gänzlich ausgeschlossen seyn.“ (Anordnung zur Auswahl und Bestellung der Lehrer auf dem Lande vom 27. 9. 1776).
Erst im 18. Jahrhundert kam es zu einem geordneten Schulwesen auf dem flachen Lande. Landesfürstliche Schulordnungen ordneten das Schulwesen und führten die Schulpflicht ein. Für Lensahn und die umliegenden Güter galten folgende Schulordnungen:
die Großfürstliche Schulordnung von1733
die herzoglich-holsteinische Schulordnung von1734,
sowie die Gemeinschaftliche Schulordnung von 1745.
Wie in allen Gutsdörfern zählte die Schwienkuhler Schule zu den „adelichen Schulen“, bei denen das Patronat bei der Gutsherrschaft lag, d.h. die Gutsherrschaft wählte nach wie vor den Lehrer aus.
Qualifikation: Katechismus, Choralgesang und das Einmaleins
Der Schneider Johann Gerhard Töpfer, der Sohn des damaligen Lehrers im adligen Gut Petersdorf, wurde im Februar 1787 im Alter von 22 Jahren Lehrer in Schwienkuhl. Vor seiner Anstellung hatte er sich vom Lensahner Pastor Falkenhagen „examinieren“ lassen. Falkenhagen stellte ihm ein gutes Zeugnis aus und bescheinigte ihm „eine leserliche Handschrift“ und dass er „im Rechnen nicht unerfahren ist“ und wegen seines sittsamen und von allen Ausschweifungen freien Lebenswandels als Lehrer für Schwienkuhl durchaus geeignet war. In der Schulchronik heißt es allerdings über ihn: „Selbiger war seines Handwerks ein Schneider, aber auch schon ein Jahr beim Lehrer Schnitler in Riepsdorf in der Schulmeisterlehre gewesen. Wie wenig damals von einem Lehrer verlangt wurde, kann man daraus erfahren, dass über Töpfer berichtet wird, er wisse den Katechismus, mehrere Gesänge, könne das Einmaleins und die vier Spezies (Rechenarten). Seine Handschrift war nicht einmal so gut, wie man sie heute von einem Schüler der Unterstufe verlangt. Der Inhalt seiner eingesandten Probeschrift war, wohl mit Beziehung auf seine Bewerbung: Wenn’s glücket, so hat’s der Herr gewollt; wenn’s nicht glücket, so hat’s nicht sollen sein.“
In Töpfers Bestallungsurkunde vom 9. Juni 1788 heißt es:
„Nehmen an und bestellen solchen dergestalt, dass er sowohl die aus diesem Dorfe (Schwienkuhl) und dem nächstbelegenen Dorfe Kabelhorst bei ihm zur Schule geschickte Jugend in der Gottesfurcht und anderen christlichen Tugenden, auch im Schreiben und Rechnen nun gehörig und mit aller Treue und Fleiß sowohl im Sommer als Winter unterrichte ...“ Er erhält freie Wohnung im Schulhaus und 10 Tonnen Saatland, das die Dorfschaften für ihn bearbeiten müssen, vier Tonnen davon muss er aber „verhäuern“, d. h. er muss für die Bearbeitung bezahlen. Die Dorfschaften müssen außerdem den Mist für ihn ausbringen, Korn und Heu „unentgeltlich zu Hause fahren“. Er darf eine Kuh und 4 Schafe auf der „Gemeinweide“ halten und erhält ½ Faden Brennholz (ca. 1 m3) und 9000 Soden Torf, „welche die Hufner ihm auf ihre Kosten stechen und bearbeiten lassen und frei auf den Boden liefern müssen“. Für ihre Kinder zahlen die Dorfbewohner im Winter 22 Schillinge und im Sommer 10 Schillinge, oder pro Tag 1 Pfennig, weil kaum ein Schüler im Sommer durchgängig in der Schule war. Wer seine Kinder neben Lesen und Rechnen auch noch im Schreiben unterrichten lassen wollte, musste wöchentlich noch 2 Schillinge zusätzlich bezahlen. Die Bödner und Insten mussten für die Beheizung der Schulstube 4 Schillinge Holzgeld pro Kind aufbringen. „Für ein zur Confirmation zu präpariendes Kind werden noch 12 Schillinge besonders bezahlt.“ Bei der Einschulung ist ein „Einspringelgeld“ von einem Schilling fällig. Außerdem erhält er jährlich von allen Eltern zwei Brote zu je 6 Pfund. Familien mit fünf und mehr Kindern zahlen kein Schulgeld. („Hat jemand aber mehr denn vier Kinder in der Schule, so ist das 5. nebst den Übrigen von allem Schulgelde frey.“)
Wie aus der Bestallungsurkunde hervorgeht, durften die Lehrer vor der Verkoppelung am Ende des 18. Jahrhunderts noch eine bestimmte Anzahl von Schafen und Gänsen auf den Gemeindeweiden der beiden Dörfer halten. Während Töpfers Amtstätigkeit wurden die Gemeindeweiden („Allmende“) aufgehoben und der Lehrer bekam eine Weide für sein Vieh auf der „Koselauer Hofbrüchern“.
Das Schulhaus befand sich auf der Grenze zwischen den beiden Dörfern am Grevenbach. Die Kate dort führte noch bis ins 20. Jahrhundert den Namen „altes Schulhaus“. 1798 wurde neben dem heutigen Gemeinschaftshaus ein neues Schulgebäude mit einer Lehrerwohnung und einem Klassenzimmer gebaut.
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Genieße, was dir Gott beschieden,
entbehre gern, was du nicht hast.
Ein jeder Stand hat seinen Frieden,
ein jeder auch seine Last.
Durch Murren wächst nur unser Leiden,
fürwahr es lindert keine Noth.
Sey froh und danke Gott mit Freuden
Für Wasser und für Salz und Brot.
Schwienkuhl den 4ten März 1829
Jochim Hinrich Bewarder
Mehrere Mitglieder der Schulkommission wollten Töpfer bereits 1823 pensionieren, weil er nach einem Schlaganfall den Anforderungen nicht mehr genügte. Töpfer war damals 59 Jahre alt und wehrte sich vehement gegen seine Pensionierung, weil er erhebliche Gehaltseinbußen befürchtete. Der Schulinspektor Pastor Petersen aus Lensahn konnte die Pensionierung bis 1824 hinauszögern und sorgte auch für eine angemessene Höhe der Pension (300 Mark bar, freie Wohnung, freie Weide und Winterfutter für eine Kuh und freie Feuerung). Sein Amtsnachfolger Nissen, der vorher Elementarlehrer in Lensahn gewesen war, musste ihn im Schulhaus aufnehmen, bekam aber dafür eine zweite Starkenweide in Koselau.
Schulordnungen
Das „Schul-Regulativ für die Schulen des Amts Cismar und die bei den Kirchen desselben eingepfarrten adelichen Schulen“ von 1812 und die „Allgemeine Schulordnung für die Herzogthümer Schleswig und Holstein vom 24. August 1814“ änderten die rechtlichen Verhältnisse und machte die Kirchspielschulen zu „Districtschulen“ oder „Communenanstalten“. Das Regulativ enthält Vorschriften über die Bezüge der Lehrer und den Bau und die Einrichtung von Schulhäusern. Endlich mussten „die Bänke und Tische so gestellt werden, dass die Kinder dem Lehrer das Gesicht zuwenden.“ Bei den adeligen Schulen waren Bau und Unterhaltung die Sache des Gutsbesitzers. Schon nach dem Erlass („Rescript“) vom Januar 1779 waren für jede Schule vom Schulpatronat auf Vorschlag des Predigers zwei Schulvorsteher zu ernennen. Zu deren Aufgaben gehörten die Schulvisitation, die Überwachung der Gebäudeunterhaltung und die Mitwirkung bei der Festlegung und der Eintreibung der Bezüge der Lehrer bei den Dorfbewohnern.
Im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts nahm die Schülerzahl zu, Klassen mit über 100 Kindern waren keine Seltenheit. Dann genehmigte die Gutsherrschaft die Anstellung eines Hilfslehrers („Gehülfe“). Zumeist wurden begabte Konfirmanden, die sich auf den Lehrerberuf vorbereiten wollten, für Kost und Logis und etwas Taschengeld eingestellt.
Industrie- und Klüterschule
Mit der Schule war auch eine „Industrieschule“ verbunden, „in welcher die weibliche Jugend in den unentbehrlichen Handarbeiten (Spinnen, Stricken, Schneidern und Flicken) durch eigens dazu angestellte Lehrerinnen unterrichtet wird.“ Zumeist unterrichteten die Frauen der Lehrer in diesen Industrieschulen. Der Besuch dieser Industrieschulen – in den Fideikommissgütern gab es insgesamt 15 solcher Schulen – war kostenlos. Die Arbeitslehrerinnen führten einen Lehrbericht und ein Kassenbuch, die von den Lensahner Pastoren jährlich geprüft wurden. Aus einem solchen Prüfbericht von 1829 geht z. B. hervor, dass die achtjährige Anna Kripke im Winterhalbjahr 1828/29 folgende Sachen angefertigt hatte:
10 Tücher gesäumt
5 Schürzen
1 Rock
2 Paar Handschuhe
1 Paar Frauenstrümpfe
2 Paar lange Mannstrümpfe
Außerdem hatte sie noch ein Pfund Garn gesponnen. Für ihre Arbeit erhielt sie insgesamt 1 Taler und 14 Schillinge.
Mit der Einführung von Klüterschulen (u. a. Flechten, Weben, Herstellung von Geräten) und Schulgärten konnten auch die Jungen von dieser Schulart profitieren. Diese Schulen waren zunächst erfolgreich, litten aber dann an mangelndem Interesse der Gutsbehörden, an der schlechten Bodenqualität der zugeteilten Gärten und an den mangelnden handwerklichen Kenntnissen der Lehrer. Nach einer deutlichen Reduzierung der Stundenzahlen in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Industrieschulen im Ersten Weltkrieg eingestellt.
Die Kosten für die Schulen trug die „Schul-Commüne“. Die Hufner zahlten jährlich ein Schulgeld und lieferten „ein angemessenes Korndeputat“. Außerdem mussten sie das Land des Lehrers unentgeltlich bearbeiten. Auch die Insten trugen durch ein Schulgeld zur Finanzierung bei.
Kirchenvisitation
Die Schulaufsicht wurde durch die Kirche ausgeübt, im Falle von Kabelhorst-Schwienkuhl durch das Oldenburger Kirchenvisitatorium. Die Aufsicht wurde dem Lensahner Pastor übertragen, der dann im Rahmen der Generalkirchenvisitation einen Rechenschaftsbericht anfertigte.
Ein solcher Rechenschaftsbericht liegt aus dem Jahre 1836 vor. Der Lensahner Pastor Petersen schreibt in seinem Bericht: „Kurz vor meinem Amtsantritt, mit dem Anfang des Jahrhunderts, waren die Leute eben aus der Leibeigenschaft entlassen und trugen mit herüber in den freien Stand den Sklavensinn. Er ist noch nicht vertilgt, aber sehr gemildert, und der Morgen einer helleren Zukunft ist dem jüngeren Geschlechte aufgegangen. Unter den Leibeigenen war mal nicht einer, welcher schreiben konnte, und die Schulen befanden sich im tiefsten Verfall. Alle waren mit Handwerkern besetzt. Unter den jüngeren Freigegebenen ist wohl kaum einer, der nicht schreiben könnte, und die Schulen sind heute sämtlich neugebaut und bis auf eine mit unterrichteten Männern besetzt. Lensahn zeichnet sich in Hinsicht auf Bildung vor allem aus, diesem folgt Beschendorf, dann in sittlicher Hinsicht Wahrendorf, dann Manhagen, dann Damlos, und darauf kommt Schwienkuhl, das noch viel Leibeigenschaft hat. ... In Schwienkuhl steht ein Tondernscher Seminarist von liebenswürdigem Charakter, aber ohne große Lehrgabe und kränklich. ... Außer Petersdorf werden die Schulen im ganzen selbst im Sommer fleißig besucht, welches aus den Schullisten, die dem Protocoll einverleibt sind, ersichtlich ist. Aus der Sommerschule darf keiner ohne Erlaubnis der Inspection in Dienst ziehen, und für die Dienenden werden verantwortungsmäßig in jeder Schule besonders des Sonntags Morgenstunden gegeben, die auch bis zur Ernte fleißig besucht werden. Den Confirmanden ertheile ich im letzten Jahr ungern Erlaubnis, außerhalb der Gemeine zu dienen und verpflichte sie sämtlich, unbedingt dem Kirchenexamen fleißig beizuwohnen, und diese müssen auch jeden Sonntag in eigene Bücher die gehörten Predigten eintragen. ... Industrieschulen gibt es in Lensahn, Beschendorf, Damlos, Schwienkuhl und Manhagen. Die Frauen, Witwen und Töchter der Lehrer und Organisten unterrichten an diesen Schulen.“
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Der Schulbesuch war besonders im Sommer sehr unregelmäßig. Die Kinder versäumten durchschnittlich mehr als die Hälfte der Unterrichtstage. In den Schullisten von 1838 werden als Gründe für das Fehlen angegeben: „wurde zur Feldarbeit gebraucht“, „mußte Kinder warten“, „diente“, „wurde zu Hause nützlich beschäftigt“, „mußte Vieh hüten“. In einem Schreiben vom 16.11.1838 schreibt Petersen dazu: „Erkennen muß man, daß 7/10 der ganzen Gemeinde kaum das tägliche Brod haben, die in den zwingenden Verhältnissen der Hofdienstbarkeit dem Bettelstabe verwandt sind. Diese Eltern müssen im Sommer ihre Kinder in den Dienst tun, so viel sie ihrer loswerden können, und wär's auch nur um das tägliche Brod. ... Unter solchen Umständen mögen die Lehrer so fertig (d. h. gut ausgebildet) und fleißig sein wie sie wollen - sie bringen es doch zu nichts. Und's wird auch nicht anders werden, ehe eine Brüche(Bußgeld) für die Säumigen verordnet wird.“ Eine solche „Brüche“ schlägt Pastor Petersen für den Kuhhirten Grage aus Koselau vor, der seinen zehnjährigen Sohn Fritz („zerlumpt und voll Ungeziefer“) ein Jahr lang nicht zur Schule geschickt hatte: „Armut und wohl noch mehr Unordnung ist wohl die Ursache des Wegbleibens. Dem Vater könnte eine kleine Correction bei Wasser und Brot, wenn die Sache sich dazu qualifiziert, wohl dienlich sein.“
Am Ende seines Berichts beklagt Pastor Petersen die schlechten Wegeverhältnisse in den Dörfern, die mangelhafte Ausstattung der Schulen mit Lesebüchern, Rechentafeln und Schreibbüchern und die offensichtlich nicht ausreichende Kontrolle jeder Schule an Ort und Stelle durch die „Spezialkirchenvisitation“.
Der sehr unregelmäßige Schulbesuch zieht sich durch das ganze 19. Jahrhundert. Ein typisches Beispiel ist Hans Hinrich Höft aus Kabelhorst, der 1853 konfirmiert wurde. In seinen letzten drei Schuljahren vor der Konfirmation war er nur an 231 von 611 Unterrichtstagen in der Schule. Im Sommer 1850 war er 13 Jahre alt und musste zu Hause arbeiten; in der Schule war er nur an einem halben Tag!
1846 erhielt die Schule eine zweite Lehrerstelle, die mit dem Seminaristen Struve besetzt wurde. Lehrer Nissen starb 1858. Sein Nachfolger wurde Hensen, der vorher Elementarlehrer in Schönwalde gewesen war. Hensen wurde 1880 pensioniert. Ihm folgte Schmidt, der auch den ersten Teil der Schulchronik schrieb. Schmidt schreibt über sich: „Derselbe ist Seminarist, war 1865/66 zweiter Lehrer in Sipsdorf, darauf 2½ Jahre Elementarlehrer am Gymnasium und an der Bürgerschule in Eutin, dann 11½ Jahre Lehrer in Rüting.“
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Die zweite Lehrerstelle wurde zumeist mit „Präparanden“ besetzt. Weil es nicht genügend ausgebildete Volksschullehrer gab, nahm man auch die „Präparanden“, die nach ihrem Volksschulabschluss zwei Jahre lang auf die Ausbildung im Lehrerseminar vorbereitet wurden. Schmidt zählt für die Zeit von 1880 bis 1889 elf verschiedene Stelleninhaber auf.
Die Schule, das heutige Gemeinschaftshaus, wurde 1881 und das Lehrerwohnhaus 1883 gebaut. Die Schulscheune wurde im Herbst 1889 neu aufgebaut, nachdem sie kurz vorher abgebrannt war.
Schmidt wurde am 1. November 1889 aus dem Schuldienst entlassen und wanderte nach Amerika in den Staat Wisconsin aus. Sein Nachfolger wurde Pump, der von 1879 bis 1881 das Seminar in Ütersen besucht hatte und danach drei Jahre 2. Lehrer in Schwienkuhl und 5 Jahre Distriktsschullehrer in Manhagen gewesen war.
Uwe Stock
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Große Klasse 1905 mit über 50 Kindern!
Rechts ist der "Präparande", der jugendliche Hilfslehrer, zu erkennen.
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Kleine Klasse 1905
Literatur
Uwe Stock, Kabelhorst und Schwienkuhl gestern und heute. Kabelhorst 2005
Archiv Gemeinde Lensahn Schulchronik Kabelhorst