Das Gut Koselau kommt in den Besitz des Hauses Oldenburg
1622 kaufte Herzog Friedrich von Holstein-Gottorf (ältere Linie) das Gut Koselau und die dazugehörigen Dörfer. Koselau gehörte damit als fürstliches Gut zum Amt Oldenburg, das wiederum ein Teil des kleinen Herzogtums Holstein-Gottorf war. 1725 heiratete der Gottorfer Herzog Karl Friedrich die russische Zarentochter Anna. Ihr Sohn Carl Peter Ulrich wurde 1742 zum russischen Thronfolger ernannt. So kamen Teile von Holstein, darunter auch die Güter und Dörfer des Amtes Oldenburg, an Russland. Carl Peter Ulrich bestieg 1762 als Peter III. den Zarenthron. Sein Sohn, Großfürst Paul von Russland, übertrug 1769 als Oberhaupt der älteren Linie des Hauses Holstein-Gottorf eine Reihe von Gütern in Ostholstein an die jüngere Linie, d.h. den Nachkommen der evangelischen Fürstbischöfe von Lübeck. Damit wurde eine Schuld von 340 000 Reichstalern beglichen. Folgende Güter gingen in den Privatbesitz der jüngeren Linie über:
- Koselau mit Riepsdorf, Quaal, Schwienkuhl und Kabelhorst
- Sebent mit Sipsdorf
- Kuhof mit Dannau, Wandelwitz und Weidehof
- Kremsdorf mit Gremersdorf und Teilen von Wandelwitz
- Bollbrügge und das Freidorf Sütel
Diese Güter wurden die „jüngeren Fideikommissgüter“ genannt.
1773 tauschte Großfürst Paul von Russland mit Dänemark das Herzogtum Holstein-Gottorf gegen die Grafschaften Oldenburg (in Niedersachsen) und Delmenhorst und beendete damit eine den Frieden Nordeuropas ständig bedrohende Situation. Die Grafschaften übergab Großfürst Paul an die jüngere Linie des Hauses Gottorf, die Fürstbischöfe von Lübeck. Mit dem Vertrag von 1773 wurde das Gut Koselau mit seinen Gutsdörfern Teil des dänischen Gesamtstaates.
In dem abgebildeten Plakat von 1773 teilt der dänische König Christian VII. seinen neuen holsteinischen „Unterthanen und Eingesessenen“ mit, dass ihm die „alleinige Landesherrschaft ... förmlich übertragen“ wurde und fordert von den Untertanen die uneingeschränkte Anerkennung. Dafür verspricht der König ihnen „Königliche Huld und Gnade, auch Landes-Väterliche Beschirmung und Fürsorge“.
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Plakat von 1773
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"Coselauer Haushaltungs Gebäude nebst einer Wagen Remise und Schmiede 1795"
© Archiv Gemeinde Lensahn
1777 entstand das Herzogtum Oldenburg aus den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Damit wurden die ehemaligen Bischöfe von Lübeck aus der jüngere Linie des Hauses Gottorf Herzöge von Oldenburg. Auf dem Wiener Kongress (1815) wurde das Herzogtum zum Großherzogtum von Oldenburg erhoben.
Die Fideikommissgüter der Großherzöge von Oldenburg wurden 1778 durch den Kauf des Gutes Manhagen erweitert. 1839 kaufte Großherzog Paul Friedrich August das Gut Güldenstein samt Rethwisch, Kayhof, Rantzaufelde und Harmsdorf. Wahrendorf mit Hobstin und Vogelsang wurde 1865 vom Großherzog Nikolaus Friedrich Peter für den Fideikommiss erworben. Seit dem Erwerb der Güter Stendorf, Mönchneversdorf und Lensahn in der Mitte des 17. Jahrhunderts war der Besitz der Großherzöge von Oldenburg auf 18 077 ha Land angewachsen. Um 1900 lebten 8.374 Menschen in 1876 Haushalten in den Gütern des Großherzogs. Seit 1855 wurden alle Fideikommissgüter von Lensahn aus verwaltet. Das Herrenhaus in Lensahnerhof diente über Jahrzehnte als Sommerresidenz der Großherzöge von Oldenburg.
Uwe Stock
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Schloss Güldenstein um 1839 - © Archiv Gemeinde Lensahn
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Schloss Güldenstein um 1900 - © Archiv Gemeinde Lensahn
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Haus Lensahn um 1900
Das Herrenhaus wurde 1968 im Rahmen einer Katastrophenübung abgebrannt.
© Archiv Gemeinde Lensahn